springende hunde
zitat des tages in der bz vom 16. mai 2007: "ein gefahrdrohendes anspringen (durch einen hund) liegt vor, wenn durch das anspringen bei verständiger betrachtung und würdigung aller einzelfallumstände die gefährdung eines menschen zu befürchten ist. körperliche schäden müssen dabei nicht entstehen."
[der staatssekretär der senatsverwaltung für gesundheit in berlin, benjamin hoff, zum unterschied zwischen 'gefahrdrohendem anspringen' und 'nicht gefahrdrohendem anspringen' von hunden.]
[der staatssekretär der senatsverwaltung für gesundheit in berlin, benjamin hoff, zum unterschied zwischen 'gefahrdrohendem anspringen' und 'nicht gefahrdrohendem anspringen' von hunden.]
darkrond - 18. Mai, 17:09
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kw - 18. Mai, 17:37
Das ist ja mal ein Prachtexemplar juristischer Definitionskunst... "Gefahr droht, wenn Gefahr droht" - wie aufschlussreich.
messor - 20. Mai, 23:56
stehende Ovation
ja, das ist doch ein's dieser Kleinode über die man sich so freut.
Ich find das manchmal gar nicht mehr lustig :/
Ich find das manchmal gar nicht mehr lustig :/
darkrond - 21. Mai, 15:56
ja, schräg, nicht? ich kenn den benni als einen schlauen in integren kopf. umso mehr pech für ihn, dass er dieses zitat jetzt bestimmt immer aufs butterbrot geschmiert bekommen wird. *hrhr*
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