springende hunde
zitat des tages in der bz vom 16. mai 2007: "ein gefahrdrohendes anspringen (durch einen hund) liegt vor, wenn durch das anspringen bei verständiger betrachtung und würdigung aller einzelfallumstände die gefährdung eines menschen zu befürchten ist. körperliche schäden müssen dabei nicht entstehen."
[der staatssekretär der senatsverwaltung für gesundheit in berlin, benjamin hoff, zum unterschied zwischen 'gefahrdrohendem anspringen' und 'nicht gefahrdrohendem anspringen' von hunden.]
[der staatssekretär der senatsverwaltung für gesundheit in berlin, benjamin hoff, zum unterschied zwischen 'gefahrdrohendem anspringen' und 'nicht gefahrdrohendem anspringen' von hunden.]
darkrond - 18. Mai, 17:09
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